Vermittlungsablauf
Verwandte Seiten
Vermittlungsablauf
Was soll ich bei der Au-pair Vermittlung zunächst tun?
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus.
Kostet dies gleich etwas?
Nein! Natürlich nicht. Sie bekommen Vorschläge für passende Au-pair-Mädchen kostenlos und unverbindlich nach Ausfüllen des Online-Formulars von uns per E-Mail zugeschickt.
Wie früh muss ich mich um ein Au-pair bemühen?
Die Bearbeitung des Einreise-Visums durch die deutschen Behörden nimmt ca. 4 Wochen in Anspruch. Bitte beginnen Sie mit der Suche nach einem Au-pair mindestens 2 bis 3 Monate vor dem gewünschten Antrittstermin.
Was passiert mit meinem Antrag?
Wir senden Ihnen die kompletten Bewerbungsunterlagen der Au-pairs zu, die Sie aus unserer Galerie ausgewählt haben, oder wir unterbreiten Ihnen mehrere passende Vorschläge. Nun können Sie in aller Ruhe entscheiden, wen Sie in Ihre Familie einladen möchten. Danach organisieren wir eine Video-Konferenz per WhatsApp, besprechen alles Wichtige und helfen bei der Übersetzung. Nach der Konferenz können Sie mit dem Au-pair weiter kommunizieren, bis Sie sicher sind, dass es gut zu Ihrer Familie passt.
Wie geht es weiter, nachdem Sie ein passendes Au-pair gefunden haben?
Wenn die Gastfamilie und das Au-pair sich geeinigt haben, schicken wir Ihnen alle Unterlagen per Post zu — Verträge, Einladung, Versicherungen usw. Sie unterschreiben alles und senden es uns im Original zurück. Mit diesen Dokumenten beantragt das Au-pair das Visum bei der deutschen Botschaft/Konsulat/Visa Zentrum in seinem Heimatland. Wir unterstützen Au-Pairs bei Visum-Beantragung, so dass ein reibungsloses Visumverfahren stattfinden kann.
Wann ist bei der Au-pair Vermittlung die Vermittlungsprovision fällig?
Nach dem Visumerhalt wird in Abhängigkeit von dem gewünschten Au-Pair-Aufenthalt eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt: bei 6 Monaten – 340,- EUR, bei 12 Monaten – 460, – EUR.
Was passiert, wenn Probleme mit dem Au-pair auftauchen?
Ist das Au-pair in Ihrer Familie tätig, stehen wir sowohl für das Au-pair als auch für Sie weiterhin als Anlaufstelle zur Verfügung, falls Fragen auftauchen sollten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kann ich mich früher als vorgesehen vom Au-pair trennen?
Möchten Sie sich vor Ablauf der vereinbarten Zeit von Ihrem Au-pair trennen, sollte dies in gegenseitigem Einvernehmen geschehen. Bitte informieren Sie uns in einem solchen Fall umgehend schriftlich. Auch wenn Sie unsicher sind — sprechen Sie mit uns. Wir finden gemeinsam eine Lösung für beide Seiten. Eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ist einzuhalten.
Erfolgt die Trennung innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft des Au-pairs und können wir es in eine neue Gastfamilie vermitteln, bieten wir Ihnen für nur 70 € Bearbeitungsgebühr eine neue Vermittlung an. Wir finden, das ist eine faire Lösung.
Kann das Au-pair Verhältnis auch verlängert werden?
Das ist leider nicht möglich, da in Deutschland ein Au-pair-Aufenthalt nur für 12 Monate genehmigt wird. Ein Aufenthalt kann auch nicht wiederholt werden. Das Au-pair kann jedoch danach in ein anderes Land als Au-pair gehen, an einem Freiwilligen Sozialen Jahr teilnehmen, eine Ausbildung oder ein Studium beginnen oder als Sprachschüler/in einige Monate in Deutschland bleiben.
Welche Kosten kommen monatlich auf mich zu?
- Taschengeld für das Au-pair: 280 € (gesetzlich festgelegt)
- Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung: ca. 44 €
- Deutschlandticket (freiwillige Leistung der Familie): 63 €
- Zuschuss zum Deutschkurs: mind. 70 € pro Monat (gesetzlich vorgeschrieben)
- Unterkunft und Verpflegung: ca. 250 € (Sachleistung)
Welche Au-Pair-Kosten sind absetzbar?
Fast alle Au-pair-Kosten sind steuerlich absetzbar (ca. 750–850 € monatlich).
Damit das Taschengeld steuerlich anerkannt wird, muss es auf ein Konto überwiesen werden — Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an! Seit 2025 können Sie 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, maximal 4.800 € pro Kind und Jahr. Die Kosten werden in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung erfasst.
Wichtig: Bei Au-pairs, die auch leichte Hausarbeit erledigen, kann pauschal die Hälfte der Gesamtkosten als Kinderbetreuungskosten angesetzt werden. In unserem Au-pair-Vertrag steht: Kinderbetreuungsanteil beträgt 80%, Haushaltsnahe Dienstleistung beträgt 20%. Damit können Gastfamilien entsprechend mehr absetzen.
Rechenbeispiel:
Angenommen die monatlichen Au-pair-Kosten betragen 600 € (Taschengeld + Versicherung + Sachleistungen) = 7.200 € im Jahr.
- Ohne Vertragsregelung (50/50): 3.600 € gelten als Kinderbetreuung → davon 80% absetzbar = 2.880 €
- Mit Vertragsregelung (80/20): 5.760 € gelten als Kinderbetreuung → davon 80% absetzbar = 4.608 €
Gibt es eine Altersgrenze? Ja, das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Au-pair-Kosten fürs Finanzamt aus.
Was leistet das Au-pair ?
Das Au-pair hilft bis zu 30 Stunden pro Woche bei der Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit. Hinzu kommen ein- bis zweimal pro Woche abendliches Babysitting. An mindestens vier Abenden und mindestens 1,5 zusammenhängenden Tagen pro Woche hat das Au-pair frei. Details finden Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Au-pair-Vermittlung.