Füllen Sie bitte das Online-Formular aus.
Nein! Natürlich nicht. Sie bekommen die gewünschten Au-pair Vermittlungs - Unterlagen und Vorschläge für passende Au-Pair-Mädchen kostenlos und unverbindlich nach Eintreffen des Vermittlungsantrages von uns zugeschickt.
Die Bearbeitung des Einreise-Visums durch die deutschen Behörden nimmt ca. 4 Wochen in Anspruch. Bitte beginnen Sie mit der Suche nach einem Au-pair mindestens 2 bis 3 Monate vor dem gewünschten Antrittstermin.
Wir senden Ihnen die kompletten Bewerbungsunterlagen der Mädchen zu, die Sie aus unserer Au-pair-Galerie ausgesucht haben. Oder: Sie geben Ihre Vorstellungen an und wir unterbreiten Ihnen mehrere Vorschläge. Nun können Sie in aller Ruhe auswählen, welches Mädchen Sie in Ihre Familie einladen möchten. Konnten Sie unter den vorgeschlagenen Bewerberinnen kein passendes Au-pair-Mädchen finden, teilen Sie uns dies kurz mit. Sie erhalten dann neue Unterlagen.
Teilen Sie uns den Namen Ihres ausgewählten Au-pairs so schnell wie möglich mit. Wir setzen uns mit dem Mädchen in Verbindung um anzufragen, ob auch sie gerne in Ihrer Familie tätig sein möchte. Sie werden von uns umgehend über die Entscheidung des Au-pairs informiert.
Sobald sich die Gastfamilie für ein Au Pair entschlossen hat, das Au Pair mit der Gastfamilie einverstanden ist wird der Vertrag zwischen Ihnen und der Au-Pair-Agentur Natascha unterschrieben.
Nach dem Visumerhalt wird in Abhängigkeit von dem gewünschten Au-Pair-Aufenthalt eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr beträgt: bei 6 Monaten - 240,- EUR; bei 12 Monaten - 420, - EUR.
Ihr zukünftiges Au-pair Mädchen beantragt mit dem Einladungsschreiben und dem Vertrag Aupair-Gastfamilie das Visum bei der jeweiligen Botschaft / Konsulat. Wir unterstützen Au-Pairs bei Visum-Beantragung, so dass ein reibeungsloses Visumverfahren stattfinden kann.
Sollte das Au-pair aus pesönlichen oder familieren Gründen die Stelle nicht antreten, finden wir für Sie ein anderes Au-Pair. In diesem Fall müssen Sie für die erste Kandidatin natürlich keine Vermittlungsgebühr zahlen.
Wenn die Gastfamilie vor dem Eintreffen des Au-Pairs den Vertrag kündigt, werden 100,- Euro der Vermittlungsgebühr erstattet.
Ist das Au-pair in Ihrer Familie tätig, stehen wir sowohl für das Au-pair als auch für Sie weiterhin als Anlaufstelle zur Verfügung, falls Fragen auftauchen sollten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Möchten Sie sich vor Ablauf der vereinbarten Zeit von Ihrem Au-pair trennen, so sollte dies in gegenseitigem Einvernehmen geschehen. Bitte informieren Sie uns umgehend schriftlich in einem solchen Fall, auch wenn Sie unsicher sind, sollten Sie mit uns sprechen. Wir finden sicher eine geeignete Lösung für beide Seiten. Eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ist einzuhalten.
Erfolgt die Trennung innerhalb 4 Wochen nach Ankunft des Au-pairs und können wir das Mädchen in eine neue Gastfamilie vermitteln, so sind wir bereit, Ihnen kostenlos eine Neue Au-pair Vermittlung zu gewähren. Wir finden, dass das eine faire Au-pair Vermittlung ist.
Das ist leider nicht möglich, da in Deutschland ein Au-pair Aufenthalt nur für 12 Monate genehmigt wird. Ein Aufenthalt kann auch nicht wiederholt werden. Das Au-pair kann jedoch danach in ein anderes Land als Au-pair gehen oder bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr teil nehmen oder als Sprachschulerin einige Monate in Deutschland bleiben.
Fast alle Au-Pair-Kosten sind absetzbar (ca. 650 - 850 Euro monatlich).
Damit man das Taschengeld für ein Au Pair von der Steuer absetzen kann, muss dieses auf ein Konto überwiesen werden – eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt!
Seit 2012 sind Ausgaben für die Betreuung immer als Sonderausgaben zu verrechnen. Die Finanzbeamten akzeptieren bis zu zwei Drittel der Kosten – maximal 4000 Euro je Kind.
Die Kinderbetreuungskosten werden auf der Anlage Kind erfasst und zu
Sonderausgaben zugeordnet.
Aktuell können Sie zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, höchstens
4.000 Euro pro Kind im Jahr. Ab 2025 sind es 80 Prozent,
höchstens 4.800 Euro.
Gibt es eine Altersgrenze zum Absetzen?
Ja, für Kinder ab 14 Jahren gilt der Steuerabzug nicht mehr.
Sprechen Sie mit uns, wir werden Ihnen eine Bescheinigung über die Aupair-Kosten fürs Finanzamt zuschicken.
30 Stunden pro Woche ( 6 x 5 Std.) Mithilfe bei der Kinderbetreuung und der Hausarbeit. 2-3 mal pro Woche abendliches Babysitting.
Details finden Sie im Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit über Au-pair Vermittlung.