FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Voraussetzungen und Anforderungen an Gastfamilien

Welche Voraussetzungen muss ich als Gastfamilie erfüllen, um ein Au-pair über die Agentur Natascha aufzunehmen?
  • Mindestens ein minderjähriges Kind (unter 18 Jahren) im Haushalt.
  • Die im Alltag gesprochene Sprache muss Deutsch sein.
  • Sie müssen das Au-pair als temporäres Familienmitglied integrieren.
  • Bereitstellung eines eigenen, möblierten und abschließbaren Zimmers.
  • Die Gastfamilie trägt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Versicherungen und Sprachkurszuschuss.

Nein. Es ist ausreichend, dem Au-pair ein eigenes, möbliertes und abschließbares Zimmer zur Verfügung zu stellen. Die gemeinsame Nutzung des Familienbades ist in Ordnung.

Ja, sofern die Umgangssprache in Ihrem Haushalt primär Deutsch ist. Dies ist essenziell für den Spracherwerb des Au-pairs. Agentur Natascha prüft im Rahmen des Vermittlungsprozesses, dass diese Voraussetzung gegeben ist.

2. Kosten, Taschengeld und Steuern

Das monatliche Taschengeld beträgt 280,- Euro. Dieser Betrag ist festgelegt. Agentur Natascha stellt sicher, dass alle unsere Au-pairs über diesen Betrag und die Zahlungspflicht informiert sind.

Gastfamilien dürfen folgende Kosten geltend machen:

  • Kinderbetreuungskosten Haushaltsaufgaben (ca. 80% der Kosten): Die meisten Kosten (Taschengeld, Unterkunft/Verpflegung, Vermittlungsprovision) können abgesetzt werden (max. 4.000 Euro pro Kind/Jahr).
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen Haushaltsaufgaben (ca. 20% der Kosten): Der Anteil der leichten kann als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

 

Wichtig: Bitte zahlen Sie alle Kosten nachweisbar per Überweisung. Wir von Agentur Natascha stellen Ihnen eine detaillierte Kostenübersicht für Ihren Steuerberater zur Verfügung.

Die Kosten für die An- und Abreise trägt grundsätzlich das Au-pair selbst. Es steht Ihnen jedoch frei, sich freiwillig daran zu beteiligen. Die meisten Familie erstatten 50 bis 100% der Flugkosten nachdem das Aupair angekommen ist. Z.B. der Flug Bischkek (FRU) → Frankfurt (FRA) über Istanbul, Ankara oder Dubai kostet etwa 250 – 300€ bei rechtzeitiger Buchung.

Als Gastfamilie müssen Sie einen monatlichen Zuschuss von mindestens 70,- Euro für den Deutschkurs leisten. Auch die Fahrtkosten (z. B. Monatskarte) zum Sprachkurs muss die Familie übernehmen.

Ja. Das Taschengeld ist eine monatliche Pauschale und muss auch während des Urlaubs oder bei Krankheit des Au-pairs vollständig weitergezahlt werden.

3. Versicherung und Sicherheit

Als Gastfamilie sind Sie verpflichtet, eine umfassende Versicherung abzuschließen. Agentur Natascha arbeitet mit DR. WALTER GMBH zusammen, die spezielle Au-pair-Pakete anbieten, die abdecken:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Nein. Das Au-pair-Verhältnis ist kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung ist nicht notwendig. Die Pflicht der Gastfamilie beschränkt sich auf die privaten Versicherungen (siehe Frage 3.1).

Die Kosten für die obligatorischen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind vollständig von der Gastfamilie zu tragen. Agentur Natascha berät Sie bei der Auswahl des passenden Versicherungstarifs.

4. Dauer, Arbeitszeit und Freizeit

Die Aufenthaltsdauer beträgt: mindestens 6 Monate und maximal 12 Monate. Eine Verlängerung über 12 Monate hinaus ist nicht möglich.

Die Mithilfe darf maximal 30 Stunden pro Woche betragen. Dies schließt auch Babysitting-Dienste ein. Agentur Natascha stellt sicher, dass alle Au-pairs diese Regel kennen.

Ja, unter der Einhaltung der 30-Stunden-Grenze. Das Au-pair hat jedoch Anspruch auf mindestens 1,5 zusammenhängende freie Tage pro Woche (mindestens einmal im Monat ein freies Wochenende).

Bei einem 12-monatigen Aufenthalt stehen dem Au-pair 4 Wochen bezahlter Urlaub zu. Bei kürzeren Aufenthalten beträgt der Anspruch 2 Tage pro vollen Monat.

Die Gastfamilie muss dem Au-pair genügend Freizeit einräumen, um am Sprachkurs teilzunehmen. Die Kurszeiten müssen außerhalb der 30 Arbeitsstunden pro Woche liegen.

Aupair-Agentur Natascha bietet Unterstützung bei Au-pair-Vereinbarungen.

5. Aufgaben und Pflichten des Au-pairs

Ein Au-pair leistet Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt:

  • Kinderbetreuung (Spielen, Anziehen).
  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten für die Kinder.
  • Aufräumen des Kinderzimmers, Spülmaschine ein- und ausräumen, Wäsche der Kinder.
  • Fahrdienste für die Kinder.

Das Au-pair ist keine reine Haushaltshilfe. Es darf keine primären Haushaltsaufgaben übernehmen, wie z. B. die Reinigung des gesamten Hauses, Gartenarbeit oder die Betreuung pflegebedürftiger Personen.

Aupair-Agentur Natascha bietet Unterstützung bei Au-pair-Vereinbarungen.

6. Visum, Agentur und Vermittlung

Agentur Natascha berät Sie und das Au-pair im Detail: EU-/EFTA-Bürger benötigen kein Visum. Drittstaatenangehörige (außerhalb der EU) müssen das Au-pair-Visum vor der Einreise bei der deutschen Botschaft beantragen.

Die Dauer liegt typischerweise zwischen 4 und 6 Wochen, abhängig der Verfügbarkeit geeigneter Au-pairs und der Visumsbearbeitungszeit. Wir von Agentur Natascha arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um diesen Prozess zu beschleunigen.

  1. Anmeldung: Sie füllen das Online-Formular aus und erstellen Ihr Profil.
  2. Kandidatenauswahl: Agentur Natascha präsentiert Ihnen vorselektierte Au-pair-Vorschläge.
  3. Kennenlernen: Agentur Natascha organisiert die Video-Konferenz per WhatsApp-Video mit dem Au-pair.
  4. Vertrag: Unterzeichnung des offiziellen Au-pair-Vertrages.
  5. Logistik und Visum: Agentur Natascha unterstützt das Au-pair bei der Visumsbeantragung und koordiniert die Anreise.
  6. Betreuung: Wir stehen Ihnen während des gesamten Aufenthalts zur Seite.

Wir empfehlen immer zuerst das offene Gespräch. Sollte das Verhältnis nachhaltig gestört sein, kann es mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Agentur Natascha unterstützt Sie sofort bei der Suche nach einer Ersatzlösung.

Aupair-Agentur Natascha bietet Unterstützung bei Au-pair-Vereinbarungen.

7. Sprachkurs und Integration

Das Au-pair sollte einen Deutschkurs an einer anerkannten Sprachschule in Ihrer Nähe besuchen (z. B. VHS). 

Für die meisten Visumsanträge ist der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (Niveau A1) erforderlich. Agentur Natascha prüft diese Zertifikate vor der Vermittlung sorgfältig.

Ein Au-pair darf in Deutschland nur einmal an einem Au-pair-Programm teilnehmen.

Aupair-Agentur Natascha bietet Unterstützung bei Au-pair-Vereinbarungen.

8. Alltag, Organisation und Regeln

Ja, nach Absprache. Wichtig ist, dass die Nutzung im Rahmen der Aufgaben erfolgt und die Versicherung dies abdeckt. Agentur Natascha empfiehlt, eine klare schriftliche Vereinbarung über private Nutzung und Benzin zu treffen.

Ja. Wenn das Au-pair im Urlaub weiterhin Aufgaben übernimmt, gelten die Reisetage als Arbeitstage. Die Gastfamilie trägt alle Kosten. Wir empfehlen die Aufgabenverteilung im Urlaub vorher zu besprechen.

Feiertage sind in der Regel freie Tage. Muss das Au-pair arbeiten, muss dies durch Freizeitausgleich kompensiert werden. 

Dies muss die Gastfamilie bestimmen. Agentur Natascha empfiehlt, klare Regeln bezüglich Besuchszeiten und Übernachtungsgästen festzulegen und diese dem Au-pair bei Ankunft mitzuteilen.

Aupair-Agentur Natascha bietet Unterstützung bei Au-pair-Vereinbarungen.

9. Konflikte und Probleme – Ihr Ansprechpartner: Agentur Natascha

Heimweh ist normal. Zeigen Sie Geduld und fördern Sie Kontakte. Sollte das Problem anhalten, kontaktieren Sie sofort Agentur Natascha. Wir stehen als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung und bieten Unterstützung.

Meist sind es unklare Erwartungen bezüglich Aufgaben oder Arbeitszeiten. Agentur Natascha empfiehlt, Aufgabenlisten zu erstellen und wöchentliche Check-ins durchzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Suchen Sie das offene Gespräch. Wenn keine Besserung eintritt, ist Ihr nächster Schritt, Agentur Natascha zu informieren. Wir fungieren als neutraler Mediator und helfen, eine Lösung zu finden oder bei Bedarf den Wechsel einzuleiten.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Wir von Agentur Natascha empfehlen Ihnen, uns in diesem Fall umgehend zu kontaktieren, damit wir die Formalitäten und die Suche nach einem Ersatz-Au-pair starten können.

Aupair-Agentur Natascha bietet Unterstützung bei Au-pair-Vereinbarungen.

10. Rechtliche Aspekte und Vorbereitung

Unabdingbar sind der schriftliche Au-pair-Vertrag (den wir für Sie vorbereiten), die Versicherungsnachweise und alle Visumsunterlagen.

 

Ja. Innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft muss das Au-pair beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wir von Agentur Natascha bitten Sie, das Au-pair bei diesem ersten wichtigen Behördengang zu begleiten.

Nein. Eine private Unfallversicherung (die Sie über Agentur Natascha abschließen können) ist ausreichend.

Das Au-pair darf bei der Visumsbeantragung nicht älter als 26 Jahre sein.

Ja. Sie müssen dem Au-pair freie Kost und Logis an allen Tagen des Aufenthalts gewährleisten.

Stellen Sie sicher, dass das Zimmer fertig ist. Erstellen Sie eine Willkommensmappe mit wichtigen Infos (WLAN, Notfallnummern) und helfen Sie bei der Kontoeröffnung. 

Wir von Agentur Natascha empfehlen, 2 – 3 Monate vor dem gewünschten Startdatum zu beginnen, um ausreichend Zeit für die Auswahl und die Visumsformalitäten zu haben.

Aupair-Agentur Natascha bietet Unterstützung bei Au-pair-Vereinbarungen.

11. Vertiefte Fragen zum Deutschkurs

Nein. Sie können den Betrag direkt an die Sprachschule überweisen oder dem Au-pair auszahlen, wenn es die Quittung vorlegt. Die Zahlung muss nachweisbar sein.

Es wird erwartet, dass das Au-pair regelmäßig teilnimmt. Anerkannte Kurse umfassen typischerweise 2 bis 10 Unterrichtsstunden pro Woche. Wir bitten auch Online-Kurse über unsere Partnerschule www.proaupairs24.com an.

ProAupairs24 ist eine Online-Sprachschule speziell für Au-pairs. Der Unterricht findet als Live-Video-Konferenz mit echten Lehrkräften und Mitschülern im virtuellen Klassenraum statt – inklusive aller Lehrmaterialien. Monatlicher Kurs kostet zwischen 49,90 und 77 Euro.

Ja, in Absprache mit Ihnen. Wichtig ist, dass der Kurs anerkanntgut erreichbar und zeitlich vereinbar ist.

Ja. Die 70,- Euro sind der gesetzliche Mindestzuschuss. Übersteigende Kosten trägt das Au-pair.

Ja. Zusätzlich zum 70,- Euro Zuschuss müssen Sie die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel zum und vom Deutschkurs tragen.

Aupair-Agentur Natascha bietet Unterstützung bei Au-pair-Vereinbarungen.
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Hallo! Ich bin der digitale Assistent der Au-Pair-Agentur Natascha. Wie kann ich Ihnen helfen?
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