Visum
Visum für Au-pair
Aufenthalts- und Einreisebestimmungen für Au-Pairs
Die Au-Pairs aus Nicht-EU-Staaten müssen vor der Einreise das Visum bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Dazu benötigt der/die Antragssteller/in einen Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair und einen Einladungsbrief von der Gastfamilie (die Vordrucke von unserer Agentur) .
Die Erteilung des Visums dauert in der Regel ca. 6 bis 12 Wochen, da das Visum der Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit bedarf. Der Visumantrag wird also per Post an die zuständige Ausländerbehörde geschickt, die anhand der Stellungnahme der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit die Zustimmung erteilt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erteilt ein Visum für die Einreise.
Au-pairs erhalten oft ihr Visum zuerst für 3 Monate bei der deutschen Botschaft. Nach der Ankunft in Deutschland wird dieses Visum beim Ausländeramt auf insgesamt 12 Monate verlängert.
Innerhalb von drei Tagen nach der Einreise muss das Au-Pair bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden.
Unterlagen für den Visumantrag
- Einladungsschreiben (Original + Kopie)
- Ausgefüllter Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit (Original + Kopie)
- Meldebescheinigung mit eingetragenen Kindern (Original + Kopie)
- Passkopien beider Gasteltern (oder Kopien der Personalausweise, Vorder- und Rückseite)
- Aupair-Vertrag (Original + Kopie)
- Versicherung
Diese Unterlagen benötigt Ihr Au-pair für den Visumantrag. Wir bereiten die Einladung, den Vertrag, die Versicherung und alle weiteren Dokumente für Sie vor und senden sie Ihnen per Post zu. Bitte schicken Sie uns die Unterlagen anschließend unterschrieben im Original zurück.